• Leistungen
  • Gefahrgut braucht Beratung

    Das ADN und die nationalen Gesetze sind umfangreich. Viele Fragen im täglichen Transportgeschehen erfordern sichere Kenntnis.  

    Unsere Aufgabe als Ihr Gefahrgutbeauftragter ist die Beratung in gefahrgutrechtlicher Hinsicht sowie die Erstellung des jährlichen Gefahrgutberichts. 

    GUSPAF steht Ihnen zu allen Fragen des ADN zur Seite:

     

    • Beratung in gefahrgutrechtlichen Fragen
    • regelmäßige Überwachung der Gefahrguttransporte
    • Unterweisung der Beschäftigten in Bezug auf die Gefahrgutvorschriften
    • Erstellung des Gefahrgutberichts.

    Untersuchung

    Im Rahmen der Transporte kommt es immer wieder zu Ereignissen/Havarien, die in den besonderen Fokus der Mineralöl- und Chemiegesellschaften rücken. In der Folge eines solchen Ereignisses kann es dazu führen, dass das betroffene Schiff von den Mineralöl- oder Chemiegesellschaften so lange nicht mehr eingesetzt wird. Dies hat für den Schiffseigner hohe bis zu existenzbedrohende Einnahmeverluste zur Folge.

    Um das Schiff wieder einsetzbar zu bekommen, sind in einem Bericht detailliert eine Analyse des aufgetretenen Problems und dessen Ursachen sowie Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Wiederholungen darzulegen.

    Im Ereignisfall leistet GUSPAF für Sie:

    • Untersuchung des Vorfallablaufs
    • Ermittlung der primären Ursachen für den Vorfall
    • Ermittlung der root cause
    • Vorschlagerarbeitung zur Vermeidung von Wiederholungen.

    Die aus den Unfallanalysen gezogenen Erkenntnisse nutzen wir nachfolgend für die Erstellung von Prozeduren, Verfahrensrichtlinien und Betriebsanweisungen. 

    Neben der Betreuung im Bereich der Qualität und Sicherheit im Ereignisfall kann eine Unterstützung im Bereich der versicherungstechnischen Abwicklung angeboten werden. Dies in Form der Erstellung von Schadentaxen und Gutachten.

    Schulungen

    Qualifiziertes und gut geschultes Personal sind der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Unternehmens. 

    GUSPAF bietet Ihnen Schulungen und Unterweisungen an Land und an Bord zu Themen wie

    • Erkenntnissen der Unfalluntersuchungen
    • arbeitssicherheitsrelevanten Themen 
    • Änderungen des ADN 
    • Ergebnissen von Schiffsaudits 
    • Prozeduren
    • sonstigen schifffahrtsrelevanten Themen.

     

     

    Prüfungen

    GUSPAF organisiert im Rahmen der Schiffsaudits für Sie die Prüfung von

    • Kränen
    • Bergegeräte
    • Feuerlöschern
    • Schläuchen
    • Filtermasken
    • Messgeräten.

     

     

     

    Audits

    Die Verlader lassen die Binnentankschiffe regelmäßig kontrollieren. Ein Binnentankschiff, das keinen gültigen Check vorweisen oder zu viele negative Feststellungen hat, ist im Markt nahezu nicht mehr einsetzbar. 

    GUSPAF leistet für Sie

    • Kontrolle des allgemeinen Zustands und Erscheinungsbilds
    • Kontrolle der Zertifikate
    • Kontrolle und Schulung der Besatzung in Bezug auf Prozeduren
    • Alkohol- und Drogentests
    • Erstellen eines Auditberichts
    • Auditvorbereitungen der Befrachter und Besatzungen für Audits von Mineralölgesellschaften
    • Aufbereiten der Dokumentation zur Darstellung der TMSA-Forderungen
    • Begleiten der Audits beim Befrachter und an Bord der Schiffe
    • Beratung, Unterstützung sowie Vorbereitung im Bereich der ISO-Zertifizierung (9001, 14001)
    • Erstellen von Prozessen und Prozeduren.

     

     

     

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    An jedem Arbeitsplatz lauert eine Vielzahl an Gefahren. Diese zu erkennen ist die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die europäische Arbeitsschutzgesetzgebung schreibt jedem Arbeitgeber vor, sich von einer bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig beraten zu lassen. Neben der Beratung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit für eine regelmäßige Begehung der Arbeitsumgebung zuständig und hat die Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren sowie einen Jahresbericht zu erstellen.

    Wir sind Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernehmen folgende Aufgaben:

    • Kontrolle oder Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
    • regelmäßige Begehung der Schiffe
    • regelmäßige Unterweisung der Besatzungen in Themen der Arbeitssicherheit
    • Erstellung des Jahresberichts.