• AGBs Schulungen
  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    (Stand Januar 2024)
    für Schulungen, Seminare, Fortbildungen, Firmentrainings 
    der 
    GUSPAF GmbH
    Vinckeweg 19
    47119 Duisburg

    Telefon: +49 (0) 2066 - 467 39 27
    E-Mail: info@guspaf.de


    Allgemeines
    Mit der Anmeldung zur Schulung/ Seminar/ Fortbildung/ Kurs (nachfolgend Schulung) sowie der Auftragserteilung für eine Schulung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GUASPF GmbH (nachfolgend: Dienstleister) verbindlich an.


    1. Anmeldung und Auftragserteilung
    1.1. Anmeldungen zu Schulungen sowie Aufträge für Schulungen in Unternehmen haben schriftlich zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Dienstleister schriftlich bestätigt werden.

    1.2 Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    1.3 Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

    1.4 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vertragsverwaltung, Abrechnung und statistischen Auswertungen elektronisch erhoben, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und elektronisch verarbeitet werden.

    1.5 Angebote zu firmeninternen Schulungen haben eine Gültigkeit von (3) Monaten, sofern in dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich.


    2. Leistungen
    2.1. Die Schulungen, Seminare, Workshops umfassen folgende Leistungen: Vermittlung der Schulungsinhalte gemäß Seminarbeschreibung, Seminarunterlagen (nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch), persönliches Teilnahmezertifikat. Soweit bei Schulungen Lernkontrollen oder Prüfungen durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer nach erfolgreich bestandener Prüfung ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt. Einzelheiten zum Inhalt, zum Umfang und insbesondere der Dauer der Schulung ergeben

    sich aus dem individualvertraglichen Bestätigungsschreiben (oder Schulungsprogramm) Der Dienstleister ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen zu ändern, sofern dadurch nicht die Thematik des vereinbarten Seminars berührt wird.

    2.2 Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den Seminargebühren nicht enthalten.

    2.3 Die Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber.


    3. Teilnahmegebühren
    3.1. Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren ergeben sich aus den aktuellen

    Veranstaltungsprogrammen bzw. Angeboten. Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis einer Schulung versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, als Preis für die Veranstaltung inklusive aller Unterlagen, Handouts und jew. Teilnahmebescheinigung. Der Preis einer Schulung in Unternehmen/Firmentraining bezieht sich auf die im zugrunde liegenden Angebot aufgeführte Leistungsbeschreibung.

    3.2 Die Teilnahmegebühren werden mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Bestätigung der Schulungsanmeldung bzw. der Auftragsbestätigung für firmeninterne Schulungen.


    4. Stornierungen und Umbuchungen
    4.1 Stornierungen angemeldeter Teilnehmer

    4.1.1. Stornierungen oder Umbuchungen sind schriftlich per Fax oder Post vorzunehmen. Bis (vier) Wochen vor Veranstaltungsbeginn können diese kostenlos vorgenommen werden. In diesem Falle werden etwaige bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

    4.1.2. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr, danach die Gesamtgebühr erhoben. Bei kurzfristigen Umbuchungen (2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) auf einen anderen Veranstaltungstermin wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung bzw. Umbuchung ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei dem Dienstleister maßgeblich.

    4.1.3. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung werden die vollen Lehrgangskosten fällig. Das beinhaltet auch etwaig vereinbarte Ratenzahlungen.


    4.1.4. Umbuchungen sind kostenfrei, sofern sie mehr als 3 Werktage vor Schulungsbeginn erfolgen. Andernfalls wird eine Administrationspauschale von 10% der Schulungsgebühr berechnet. Dem Kunden bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Der Dienstleister behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor.

    4.1.5. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.

    4.2 Stornierungen von Unternehmensschulungen
    4.2.1.
    Unternehmensschulungen können schriftlich bis 4 Wochen vor Beginn der Schulung kostenfrei storniert oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Bei Stornierungen 2-4 Wochen vor dem vereinbarten Schulungsbeginn werden 30 %, bei weniger als 2 Wochen vor Schulungsbeginn werden die in der Auftragsbestätigung angegebenen Kosten in voller Höhe zur Zahlung fällig.

    4.1.3. Bei Umbuchungen 2-4 Wochen vor dem vereinbarten Schulungsbeginn werden (30) %, bei weniger als 2 Wochen vor Schulungsbeginn werden (50) % der vereinbarten Schulungsgebühr gem. der jeweiligen Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.


    5. Absage von Veranstaltungen und Haftung
    5.1 Dienstleister behält sich die Absage von Schulungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ausdrücklich vor. Hierzu zählen insbesondere das Nichterreichen der schulungsabhängigen Mindestteilnehmerzahl oder der kurzfristiger Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Im Falle einer Absage wird Dienstleister sich bemühen, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Anderenfalls erfolgt die Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Gebühren in voller Höhe. Weitergehende Forderungen insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges seitens des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

    5.2
    Soweit der Dienstleister einen Schulungsraum zur Verfügung stellt, haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von dem Dienstleister zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


    6. Gewährleistung
    Die Schulungen des Dienstleisters werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.


    7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    Die ausgehändigten Teilnehmerunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden ausschließlich den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich der Dienstleister vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung des Dienstleisters in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.


    8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
    8.1 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an den Dienstleister, der Sitz des Dienstleisters in Xanten. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

    8.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil wirksam ist oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Interessen gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.